Spezialisiert auf Beamte und öffentlichen Dienst

Dir stehen Förderungen zu — und die meisten davon kommen nie an.

Deine Anfrage ist da. Bevor wir sprechen, zeigen wir dir vier Dinge, die bei Beamten regelmäßig schieflaufen – mit Zahlen, Paragrafen und dem Stand für 2027. Unten buchst du direkt deinen Termin.

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Vier Förderungen. Vier typische Fehler.

Alles davon ist gesetzlich geregelt. Ob es bei dir ankommt, hängt an Formularen, Fristen und deiner Besoldung.

Riester

Ohne Einwilligung fließt keine Zulage

Beamte bekommen die Riester-Zulage nur, wenn sie ihrer Besoldungsstelle eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben – spätestens bis Ende des Beitragsjahres.

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Fehlt sie, gibt es weder 175 € Grundzulage noch 300 € je Kind (ab Jahrgang 2008), und der Sonderausgabenabzug fällt ebenfalls weg. Das bleibt oft jahrelang unbemerkt.

Wir prüfen, ob deine Einwilligung vorliegt, und klären, was sich nachholen lässt.

Neu ab 2027

Die Förderung wird komplett umgebaut

Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit Mai 2026 verkündet und startet am 1. Januar 2027: 50 Cent Zulage je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro bis 1.800 € – zusammen bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, dazu bis zu 300 € je Kind.

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Für Beamte entfällt die Einwilligungserklärung, der Mindestbeitrag liegt bei 120 € im Jahr. Bestehende Riester-Verträge lassen sich überführen, die bisherige Förderung bleibt erhalten.

Behalten, wechseln oder neu starten? Das hängt an deinem Vertrag und deinen Kosten. Wir rechnen es durch.

Basisrente

Voll absetzbar – mit einem Beamten-Haken

Beiträge zur Basisrente sind 2026 bis 30.826 € (zusammen veranlagt 61.652 €) zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar.

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Bei Beamten wird dieser Höchstbetrag um einen fiktiven Rentenversicherungsbeitrag auf die Bezüge gekürzt. Wie viel Spielraum bleibt, hängt direkt an deiner Besoldung.

Wir ermitteln deinen persönlichen Höchstbetrag und zeigen, was davon für dich sinnvoll ist.

VL und Sparzulage

Klein, aber geschenkt

Auch Beamte erhalten vermögenswirksame Leistungen vom Dienstherrn.

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Dazu kommt die Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 % auf bis zu 470 € beim Bausparen, 20 % auf bis zu 400 € bei Fondssparplänen. Die Einkommensgrenze liegt seit 2024 bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen (80.000 € bei Zusammenveranlagung) – damit sind deutlich mehr Beamte berechtigt als früher. Die Zulage lässt sich bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

Wir schauen, ob du berechtigt bist und ob deine VL überhaupt abgerufen werden.

Stand September 2026. Die Angaben beschreiben die gesetzliche Förderung und ersetzen keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe sich eine Förderung für dich auswirkt, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab.

Kein Formular-Chaos. Wir nehmen dir den Papierkram ab.

Du bringst deine Besoldungsmitteilung mit. Wir sortieren den Rest.

Dein Förder-Fahrplan4 Schritte
  • Bestehende Verträge und deine Besoldungsmitteilung durchsehen
  • Prüfen, welche Zulagen bei dir ankommen – und welche nicht
  • Formulare für Besoldungsstelle und Anbieter vorbereiten
  • Dir eine Übersicht geben: was bleibt, was sich ändert, was 2027 ansteht
Deine EckdatenBesoldungsgruppe, Dienstherr, Familienstand. Daran entscheidet sich, welche Zulagen und Förderungen für dich in Frage kommen.
Deine EinschätzungWir sagen dir, welche Vorteile du bisher nicht nutzt und wie der Antrag läuft. Wenn es sich bei dir nicht lohnt, sagen wir dir das auch.
Dein nächster SchrittDu bekommst eine kurze Zusammenfassung und entscheidest selbst, ob du weitermachst. Kein Abschluss im Erstgespräch.

Ein kurzes Gespräch. Ein klarer Fahrplan.

Nach dem Termin bekommst du deine Übersicht schriftlich – direkt aufs Handy.

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Beispiel-Nachricht

Dein nächster Schritt

Die Seite zeigt dir das System. Das Gespräch zeigt dir, was bei dir konkret drin ist.

30 Minuten per Telefon oder Video. Danach weißt du, welche Förderungen du nutzt, welche nicht – und was sich 2027 für dich ändert.

ND
Niclas DenzerGeschäftsführer von NC Finance in Hamburg. Zuvor Agenturleiter bei Generali und im Private Wealth Management bei ODDO BHF.

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Halte das bereit. Mehr brauchen wir nicht.

Kurz gefragt.

Kostet das Gespräch etwas?

Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Wie lange dauert es?

30 Minuten, per Telefon oder Video. Du wählst den Termin selbst.

Ist das eine Stellenanzeige?

Nein. Es geht um deine persönlichen Steuer- und Fördervorteile als Beamtin oder Beamter, nicht um einen Job.